Freitag, 27. Juni 2008

Befriedung

Befrieden bzw. Befriedung bedeutet (notfalls zwangsweise) Hinderung der Streitparteien an Formen der Streitaustragung, die einen Streit in unzulässiger Weise fortsetzen oder in unzulässige Dimensionen verschlimmern.Wenn Aufforderungen zur Mäßigung nicht genügen und Zwang angewendet wird, so bedarf es dazu einwandfreier Rechtsgrundlagen.

Befrieder in internationalen Streitigkeiten können einzelne Staaten oder Allianzen bzw. deren Institutionen (Gerichte und Militärs) nur dann sein, wenn dem alle völkerrechtlichen Streitparteien zustimmen. Fehlt es an solcher Zustimmung, so bedarf es für den Befrieder eines Mandats durch die UNO, wenn sich die Streitparteien fortgesetzt unfriedlicher Streitaustragung schuldig machen.

Befriedung ist möglichst gegen alle Streitparteien zu richten, aber wenn der Befrieder damit überfordert wäre, so muss auch ein Nacheinander zulässig sein.

Befriedung bedeutet regelmäßig keine Streitbeilegung oder Zufriedenstellung der Streitparteien, denn gäbe es die Aussicht zu beiderseitiger Zufriedenheit, so wären sie vermutlich schon selbst darauf gekommen und eine Befriedung unnötens. Das Problem wird eher sein, dass es den Streitparteien an Kompromissbereitschaft fehlte.

Hilft die Befriedung dem Mangel an Kompromissbereitschaft nicht ab, so muss der Befrieder dafür sorgen, dass auch ein solcher Kompromiss gefunden und (notfalls zwangsweise) durchgesetzt wird, wenn die Streitparteien sich als fortgesetzt unfähig erweisen, sich mit dem ihnen unlösbar erscheinenden Problem friedlich zu leben.

Befriedung ist der zentrale Arbeitsbegriff für einen aufgeklärten Pazifismus, der sich nicht Endlos-Debatten um Gewaltlosigkeit, Gerechtigkeit und "wahren Frieden" verschleißen und sich mit seinen Aussagen nicht auf den Tag X nach einem Jüngsten Gericht verschieben lässt, während bis dahin die Kriegsparteien "machen dürften".

Befriedung ist immer dann angesagt, wenn es für die Prävention zu spät ist.

Befriedung ist die unmittelbare Pflichtreaktion gegenüber jedem Krieg.

Befriedung ist kein Freibrief für die Fortsetzung des militärischen Interventionismus durch Supermächte oder andere Staaten, sondern setzt auf Seiten der Befrieder zwingend voraus, dass sie sich zumindest auf dem Weg befinden, auf dem die Organisation der Vereinten Nationen zu einer Gewaltenteilung vorwärts kommt, wie sie jedem halbwegs vernünftigem Staat selbstverständlich ist:

1. Die UNO-Vollversammlung muss wirkliche Legislative für das Völkerrecht werden, unabhängig von den Veto-Mächten, die auch deshalb das sie privilegierende Veto-Recht aufgeben sollen,

2. der Internationale Gerichtshof muss für alle Nationen anrufbar werden, unabhängig von den Veto-Mächten, die auch deshalb das sie privilegierende Veto-Recht aufgeben sollen,

3. der Weltsicherheitsrat muss zu einer echten Regierung in allen internationalen Angelegenheiten werden, die von der UNO-Vollversammlung gewählt wird, unabhängig von den Veto-Mächten, die auch deshalb das sie privilegierende Veto-Recht aufgeben sollen.
Allein solche Gewaltenteilung in der Organisation der Vereinten Nationen kann die fortschreitende Durchsetzung eines globalen Gewaltmonopols zulasten der untereinander konkurrierenden Gewaltpotentiale der Staaten und ihrer Militär-Allianzen bringen.
Nichts von alledem müsste sofort in Perfektion sein, aber ohne Einsicht, Bekenntnis und Schritte dorthin ist jede Befriedung im Wege der militärischen Drohung oder Gewaltanwendung ohne jegliche Legitimität.

Sven 20060803

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