Samstag, 28. Juni 2008

Atomwaffenverbotsvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag sieht in seinem Artikel 6 vor, dass auch die unterzeichneten Atomwaffenstaaten ihre Atomwaffenbestände vollständig abrüsten, aber der Zeitrahmen dafür blieb ungenannt und es fehlen Durchführungsbestimmungen.

Friedensorganisationen erarbeiteten einen Modellentwurf für ein umfassendes Atomwaffenverbot, dessen Durchführung und Kontrolle.

>> http://www.atomwaffena-z.info/initiativen/nwc.pdf

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